Zahlungsansprüche aus nicht genommenen Urlaubstagen der Vorjahre verjähren innerhalb von drei Jahren, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Dezember 2022 (Aktenzeichen: 9 AZR 456/20). Vor der Entscheidung hatten sich viele Beschäftigte noch Hoffnungen auf bezahlten alten Urlaub gemacht. Doch sind nich andere Aspekte in dem Urteil besprochen…
(aus: dpa / Spiegel Job & Karriere)