Die außerordentliche Kündigung ist das letzte Mittel der Arbeitgeber, kann aber nur in bestimmten Fällen ausgesprochen werden. Mildere Sanktionen sind stets zu prüfen – und der Betriebsrat ist in jedem Fall anzuhören. Was können betroffene Beschäftigte darüber hinaus tun, wenn sie eine außerordentliche, meist fristlose Kündigung erhalten? …
(aus: tz.de)