Aufzeichnungen sichtbarer Videokameras sind in Kündigungsschutzverfahren verwendbar

In einem Kündigungsschutzprozess können sich Arbeitgeber auch dann auf die Aufzeichnungen einer offen sichtbarer Video-Überwachungskamera stützen, wenn nicht alle Datenschutzregeln eingehalten wurden (wenn zum Beispiel die erlaubte Speicherdauer überschritten ist). Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Aktenzeichen 2 AZR 296/22)…

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(aus: AFP / stern.de)