Die Bundesregierung hat das lang erwartete Bürokratie-Entlastungs-Gesetz auf den Weg gebracht. Arbeitsverträge und -zeugnisse können demnach bald digital ausgestellt werden, also zum Beispiel wirksam per E-Mail-Austausch, statt mit eigenhändig unterschriebenen Dokumenten. Nach wie vor nötig ist bei rechtsverbindlichen E-Dokumenten allerdings eine so genannte „qualifizierte elektronische Signatur“…
(aus: personalwirtschaft.de)