Egal ob ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ständig privat online shoppt oder in der Zeiterfassungs-Software erst dann ausstempelt, wenn er schon zu Hause auf dem Sofa sitzt: „Arbeitszeitbetrug liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer sich für Arbeitszeit bezahlen lässt, die er nicht geleistet hat“, sagt Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht…
(aus: impulse.de)