Die Kündigung eines Arbeitnehmers war wirksam – seine Klage auf Weiterbeschäftigung hatte vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen keinen Erfolg (Entscheidung vom 17. Januar 2023, Aktenzeichen 5 Sa 243/22). Das Gericht bestätigte die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, da der Arbeitnehmer seine (vorschnelle) Kündigung nicht einseitig zurücknehmen konnte…
(aus: haufe.de)