Arbeitsrecht: Versetzung aus Heimbüro in 500 km entferntes Büro ist unverhältnismäßig

Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen 500 km weit entfernten Standort, verbunden mit dem Widerruf, im Homeoffice zu arbeiten, hielt das Landesarbeitsgericht Köln für unwirksam, weil der Arbeitgeber keine stichhaltigen Sachgründe für die Weisung vortragen konnte (Urteil vom 11. Juli 2024, Aktenzeichen 6 Sa 579/23)…

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(aus: haufe.de)