Der dringende Verdacht einer manipulierten Arbeitszeiterfassung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Im Fall vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern buchte sich ein Arbeitnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach von zu Hause aus in das Zeiterfassungssystem des Arbeitgebers ein, nahm die Arbeit aber erst später im Dienstgebäude auf. Wegen erheblicher Verletzungen der Arbeitspflicht-Verletzungen ist hier eine fristlose Kündigung möglich, und eine vorherige Abmahnung entbehrlich (LAG-Urteil vom 28. März 2023, Aktenzeichen 5 Sa 128/22)…
(aus: haufe.de)