Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen steht mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses per Gesetz die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zu. Arbeitgeber sind aber nicht verpflichtet, ausgeschiedenen Beschäftigten in einer Schlussformel zu danken oder die besten Zukunftswünsche auszusprechen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. Januar 2022, Aktenzeichen 9 AZR 146/21)…

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(aus: BAG / bund-verlag.de)