Wer seinen bisherigen Arbeitgeber verlässt, hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Manchmal überlässt es der Arbeitgeber auch den Mitarbeitenten selbst, ein Zeugnis über sich selbst zu formulieren. Das hat Vorteile – es kann aber auch sein, dass man das gar nicht möchte…
(aus: dpa / aachener-zeitung.de)