Arbeitsrecht: Jobabsage – weil einem Bewerber „flinke Frauenhände“ fehlen

Der Hersteller von Modellautos in Miniaturgröße suchte einen neuen Mitarbeiter mit Geschick und Fingerfertigkeit als Bestücker für Digitaldruck-Maschinen. Das Unternehmen verfasste die Stellenanzeige arbeitsrechtlich frei von jeglichen Diskriminierungen und sprach alle Geschlechter an. Der Kläger, gelernter Kaufmann im Einzelhandel, bewarb sich auf diese Stelle – allerdings ohne Erfolg. Die Absagedes Unternehmens enthält einen kuriosen Grund: Denn die Tätigkeit sei eher etwas für „flinke Frauenhände“. Der Bewerber klagte daraufhin mit Erfolg eine Entschädigung ein, weil er sich diskriminiert fühlte (Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Dezember 2022, Aktenzeichen: 7 Sa 168/22)…

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(aus: anwalt.de)