Arbeitsrecht: Gibt es für Anmahnungen eine Verjährungsfrist?

Es gibt keinen rechtlich bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Abmahnung keine Wirksamkeit mehr entfaltet. Weil die Abmahnung aber eine Warnfunktion erfüllen muss, verliert sie mit der Zeit ihre Bedeutung – sofern sich Beschäftigte über einen langen Zeitraum keine weiteren Fehltritte erlauben oder aber das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis unbedeutend geworden ist. Entscheidend sind am Ende auch die Umstände des Einzelfalls…

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(aus: dpa / Aachener Zeitung)