Arbeitsrecht: Ein schwerer Datenschutz-Verstoß ist ein Kündigungsgrund

Beschäftigte, die personenbezogene Daten ihrer Kollegen verbreiten, können fristlos gekündigt werden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Mitarbeiter personenbezogene Daten seiner Kolleginnen und Kollegen veröffentlichte. Die beklagte Arbeitgeberin hatte daraufhin eine fristlose Kündigung ausgesprochen – und damit nun vor dem LAG Erfolg (Urteil vom 25. März 2022, Aktenzeichen 7 Sa 63/21)…

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(aus: anwalt.de)