Am 24. Juni 2022 war weltweiter „Nimm-Deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag“. Auch viele deutsche Unternehmen gestatteten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Vierbeiner mit ins Büro zu bringen. Was aber gilt rechtlich, wenn Arbeitnehmende – wie in der Pandemie häufig geschehen – „auf den Hund gekommen“ sind und nun darauf bestehen, diesen nun regelmäßig an den Arbeitsplatz mitzubringen? …
(aus: haufe.de)