Arbeitsrecht: Darf ich meine Arbeitsmails von einer KI schreiben lassen?

Es klingt verlockend: Statt selbst lange an einer beruflichen E-Mail zu feilen, lässt man diese einfach von einem KI-Chatbot wie ChatGPT schreiben. Doch Moment: Darf man das als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer überhaupt? Simpel gesprochen: Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist der Einsatz von Systemen der Künstlicher Intelligenz möglich. Ohne Erlaubnis sollte man oder frau dies aber unterlassen. Denn zum einen hat der / die Beschäftigte nach § 613 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die eigene Arbeitsleistung „höchstpersönlich“ zu erbringen – zum anderen hat auch die / der Arbeitnehmende eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, nach § 241 Absatz 2 des BGB (zum Beispiel in Sachen Datenschutz und Urheberrecht)…

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(aus: dpa / rp-online.de)