Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit verändern?

Arbeitsbeginn um 8 Uhr statt um 9 Uhr und Arbeitsende dafür eine Stunde früher? Sollen die Arbeitszeiten im Betrieb geändert werden, mag das dem ein oder anderen Beschäftigten entgegenkommen. Anderen bringt es womöglich die Tagesplanung durcheinander. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich die Lage der Arbeitszeit näher bestimmen – doch er muss die Interessen der betreffenden Arbeitnehmenden dabei berücksichtigen, und auch den Betriebsrat beteiligen…

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(aus: dpa / tz.de)