Im Streit um die Bezahlung von Überstunden können Arbeitnehmer in Deutschland nicht auf ein vereinfachtes Verfahren hoffen. Sie müssten bei Vergütungsansprüchen auch künftig darlegen, dass die Zahl an Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurde, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt jüngst (Aktenzeichen: 5 AZR 359/21). An der Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmer in gerichtlichen Überstunden-Verfahren ändere das in Deutschland viel diskutierte „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019 zur täglichen Arbeitszeiterfassung nichts, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter…
(aus: dpa / Frankfurter Rundschau)