Die höchsten deutschen Arbeitsrichter im Erfurter Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Beschäftigte dauerhaft ins Ausland versetzt werden können, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist (Aktenzeichen: 5 AZR 336/21). Das Weisungsrecht von Arbeitgebern zum Arbeitsort gelte nicht nur für Deutschland, sondern auch für internationale Standorte. Es müsse jedoch eine Einzelfallprüfung geben, ob die Versetzung in ein anderes Land für den Arbeitnehmer zumutbar sei, so die Arbeitsrichter…
(aus: dpa / AFP / Spiegel Job & Karriere)