Mal eben die Arbeit unterbrechen fürs Rauchen? Das ist nicht rechtens, entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen 5 TaBV 12/21). Geraucht wird nur in der Pause. Daran kann auch der Betriebsrat nichts ändern…
(aus: Spiegel Job & Karriere)