Wer mit dem Coronavirus erkrankt und unter Quaratäne gestellt ist, muss weiter Vergütung in Form von Lohnfortzahlung des Arbeitgebers erhalten. Selbst dann, wenn die Krankheit symptomlos verläuft. Die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden den Fall eines Produktionsarbeiters (Aktenzeichen 5 AZR 234/23)…
(aus: dpa-AFX / Spiegel Job & Karriere)