Arbeitgeber in der Pflicht: Neue Mindestinhalte für alle Arbeitsverträge

Zum Schutz der Angestellten sollen neue Arbeitsverträge ab 1. August 2022 deutlich mehr Informationen enthalten. Arbeitgeber haben verschiedene Informations- und Dokumentationspflichten, die in Deutschland im sogenannten Nachweisgesetz (NachwG) geregelt sind. Unter anderem muss Ihnen Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die wichtigsten Informationen mitteilen, etwa Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Gehalt. Nun wird diese Auskunftspflicht aufgrund der neuen EU-Richtlinie 2019/1152 erweitert…

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(aus: Focus Online Money)