AGG-Entschädigung wegen diskriminierendem Beraterwechsel

Weil ein Arbeitgeber dem Wunsch einer Kundin, nicht von einer Frau beraten zu werden, ohne Weiteres nachkam, muss er seiner Mitarbeiterin eine Entschädigung zahlen. Das LAG Baden-Württemberg erkannte in dem Verhalten eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts…

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(aus: haufe.de)