BGH-Urteil: Banken kassierten zum Teil zu Unrecht Negativzinsen

Draufzahlen statt sparen? Von 2014 bis 2022 haben hunderte Banken ihren Kundinnen und Kunden – von Freibeträgen abgesehen – negative Zinsen für ihre Guthaben berechnet. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschied. Negativzinsen seien allenfalls dann rechtens, wenn sie ausreichend nachvollziehbar gemacht seien – und gerade bei Sparanlagen widerspräche eine schrumpfende Summe dem eigentlichen Anlagezweck und durchkreuze Treu und Glauben, so die Richterinnen und Richter.
Doch nach dem Grundsatzurteil einklagen müssten die Kunden evtl. zu viel gezahlte Zinsen schon selbst, zudem gelten Verjährungsfristen. Demnach wirkt die BGH-Entscheidung wohl vor allem in die Zukunft, dass Negativzinsen ab sofort weniger haltbar sind…

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(aus: dpa / Reuters / Spiegel Wirtschaft)