Ein Beschäftigter der Deutschen Börse hat mutmaßlich 154 Insidergeschäfte getätigt und dabei insgesamt 1,3 Millionen Euro Gewinn vereinnahmt – die nach Aufdeckung der Taten komplett beschlagnahmt wurden. In einigen Fällen hatte er zwar gar keine echten Insiderinformationen. Auch auf den Gewinn aus diesem „nur“ versuchten Betrug hat er trotzdem keinen Anspruch, urteilt das OLG Frankfurt…
(aus: AFP / dpa-AFX / Manager Magazin)