75 Jahre Grundgesetz: Banken-Sozialpartner gemeinsam für Demokratie

Zum 75. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes bekennen sich die Sozialpartner des privaten Bankgewerbes gemeinsam zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und setzen sich für die Stärkung der Demokratie ein.

Unsere Verfassung betont die besondere Verantwortung der Sozialpartner in Artikel 9, Absatz 3: Die darin verankerte Koalitionsfreiheit gibt uns das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Von diesem Recht machen wir als Banken-Sozialpartner in Tarifverhandlungen und auf betrieblicher Ebene in vielfältiger Weise Gebrauch. Damit schaffen wir einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Unternehmen und Beschäftigten – und stärken so die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, unseren Wohlstand und den sozialen Frieden.

Die Sozialpartnerschaft in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und eine wesentliche Stütze unserer sozialen Marktwirtschaft, die sich nur in einem demokratischen Umfeld voll entfalten kann.

Deshalb setzen wir uns ein

· für eine freiheitliche Grundordnung,
· für gesellschaftlichen Zusammenhalt,
· für Vielfalt, Offenheit und Toleranz,
· gegen Rassismus und Antisemitismus,
· gegen Hassrede, Desinformation und Verschwörungserzählungen und
· gegen demokratiefeindliche Bestrebungen aller Art.