Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für Praktikanten und Praktikantinnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (BAG, Urteil vom 23. November 2023, Aktenzeichen 8 AZR 212/22). Im Sinne von Paragraf 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten sie als „Beschäftigte“. Arbeitgeber dürfen demnach auch sich für ein Praktikum Bewerbende nicht benachteiligen…
(aus: personalwirtschaft.de)