Ein zweigeschlechtlich geborener Mensch klagte auf eine Diskriminierungs-Entschädigung, weil er sich von einer Stellenausschreibung mit Sternchen benachteiligt fühlte. Jetzt hat auch die höchste Instanz das Ansinnen abgelehnt (Bundesarbeitsgericht – Aktenzeichen 8 AZR 164/22)…
(aus: AFP / dpa / Spiegel Job & Karriere)