Wenn Banken die Preise, etwa für das Girokonto, erhöhen wollen, müssen sie seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2021 explizit die Zustimmung ihrer Kunden einholen. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht nun vor, diese Regel aufzuweichen und die „stillschweigende“ Zustimmung bei Nichtreagieren zumindest partiell wieder zuzulassen. Womöglich zum Nachteil von Millionen Kunden…
(aus: chip.de)