Weil eine Arbeitnehmerin angeblich im Homeoffice zu wenig leistete, forderte der Arbeitgeber von ihr die teilweise Rückzahlung ihres Lohns. Zu Unrecht, entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Entscheidung vom 28. September 2023, Aktenzeichen: 5 Sa 15/23). Der Arbeitgeber habe nicht darlegen können, inwieweit die Mitarbeiterin ihre Arbeitspflicht nicht erfüllt habe…
(aus: haufe.de)