Arbeitgeber muss geringe Arbeitsleistung im Homeoffice beweisen

Weil eine Arbeitnehmerin angeblich im Homeoffice zu wenig leistete, forderte der Arbeitgeber von ihr die teilweise Rückzahlung ihres Lohns. Zu Unrecht, entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Entscheidung vom 28. September 2023, Aktenzeichen: 5 Sa 15/23). Der Arbeitgeber habe nicht darlegen können, inwieweit die Mitarbeiterin ihre Arbeitspflicht nicht erfüllt habe…

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(aus: haufe.de)