Umzug wegen Job: Welche Kosten kann man von der Steuer absetzen?

Ausgaben rund um den Job zählen zu den sogenannten Werbungskosten – dazu zählt auch der „jobbedingte Umzug“, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) auf seiner Website informiert. Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann den Experten zufolge manche Kosten für den Umzug – sofern der Arbeitgeber die Ausgaben nicht übernehme –, zumindest in der Steuererklärung geltend machen…

Hier lesen Sie weiter…

(aus: tz.de)