Kontokündigung aufgrund politischer Gesinnung? – Banken dürfen laut BGH frei entscheiden

Ein Vorsitzender einer als radikal geltenden Partei fühlt sich diskriminiert, weil seine Bank die Kontobeziehung zu ihm aufgrund seiner politischen Gesinnung beendet habe. Indes: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Praxis der Kündigung vor rund 10 Jahren im Grunde für rechtens erklärt – da die Banken in Gestalt ihrer „Privatautonomie“ frei entscheiden dürften, mit wem sie in Geschäftsbeziehung bleiben wollen, und mit wem nicht. Die Institute müssten das zudem nicht einmal besonders begründen. Allerdings hat der BGH 2003 auch mindestens eine de facto gegenteilig lautende Entscheidung getroffen…

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(aus: welt.de)