Trinkgelage im betriebeigenen Weinkeller – Kündigung Erst entkorkt, dann entlassen: Zwei Mitarbeiter betranken sich ohne Genehmigung im Weinkeller des Arbeitgebers. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschied nun: Die Kündigung war angemessen… Hier lesen Sie weiter… (aus: dpa / Spiegel Panorama)