Schlecht über den eigenen Arbeitgeber reden, ohne Prüfung von Tatsachen – mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung ist das kein Problem, oder? Das Landesarbeitsgericht Thüringen sieht das anders und bestätigte die fristlose Kündigung eines Therapeuten…
(aus: haufe.de / tz.de)