Kein Anspruch auf günstige Arbeitszeiten wegen Kinderbetreuung

Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf Kinderbetreuung Rücksicht nehmen. Dem können jedoch betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Eine alleinerziehende Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber andere Beschäftigte für die ungünstigen Schichten einteilt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 13. Juli 2023, Aktenzeichen 5 Sa 139/22)…

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(aus: haufe.de)