Vorwurf Antisemitismus: Kann man fristlos gekündigt werden?

Arbeitgeber können ihren Angestellten unter besonderen Voraussetzungen fristlos kündigen. Wichtig dabei ist, dass ein besonders schwerwiegender Grund für ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses spricht. Das Portal Finanztip spricht in diesem Zusammenhang beispielsweise von „Straftaten, Mobbing, Arbeitsverweigerung oder sexueller Belästigung“. Grundlegend müsse aber jeder Fall geprüft werden. Die Deutsche Welle versuchte kürzlich eine Redakteurin wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen zu kündigen. Daran scheiterte der Sender in verschiedenen Berliner Instanzen…

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(aus: tz.de)