Arbeitsrecht: Bei Beleidigung von Chefs oder Kollegen droht Jobverlust

Wie vertraulich ist eine Chatgruppe bei WhatsApp? Und droht die Entlassung, wenn grobe Beleidigungen oder Ehrverletzungen von Kollegen oder Chefs aus den Chats öffentlich werden? Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt Fragen zur Messenger-Nutzung beantwortet. Demnach können sich beleidigende Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall auf den Schutz durch Vertraulichkeit in (kleinen) WhatsApp-Gruppen berufen, wenn es zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers kommt (BAG-Urteil mit Aktenzeichen 2 AZR 17/23) – womit Entscheidungen von Vorinstanzen zu Gunsten der betreffenden Beschäftigten aufgehoben wurden…

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(aus: dpa / n-tv.de)