Der Betriebsrat kann einer Einstellung widersprechen, wenn die interne Ausschreibungsfrist, die in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist, durch den Arbeitgeber nicht eingehalten wurde. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Urteil vom 13. Januar 2023, Aktenzeichen 23 BV 67/22)…
(aus: haufe.de)