Arbeitsrecht: Homeoffice-Zusatzvereinbarung kann gekündigt werden

Eine abgeschlossene Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice kann vom Arbeitgeber wirksam gekündigt werden. Und zwar in diesem Fall, weil sich die Bedingungen der Tätigkeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit eines reisenden Vertriebs-Mitarbeiters so sehr geändert haben, dass die (neue) Beschäftigung künftig nur noch (überwiegend) im Innendienst, also im Firmenbüro möglich sei, entschieden Richter des Landesarbeitsgerichtes Hamm (Entscheidung vom 16. März 2023, Aktenzeichen 18 Sa 832/22) – der Argumentation des Arbeitgebers folgend. Allerdings: Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. In einem anderen Fall urteilte das LAG Düsseldorf (Urteil vom 10. September 2014, Aktenzeichen 12 Sa 505/14), dass eine einseitige Rücknahme des Homeoffice-Rechts durch den Arbeitgeber wegen AGB-Verstoß unwirksam ist…

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(aus: haufe.de)