Nicht immer sind sich Arbeitgeber und Beschäftigte einig darüber, was bei Betriebsfeiern erlaubt ist und was nicht. In Düsseldorf hatte das Gericht nun in einem besonders skurrilen Fall zu entscheiden – ein Mitarbeiter war in den Rhein gesprungen und hatte das Partyschiff schwimmend umrundet…
(aus: dpa / stern.de)