Arbeitsrecht: Sprung in den Rhein rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Nicht immer sind sich Arbeitgeber und Beschäftigte einig darüber, was bei Betriebsfeiern erlaubt ist und was nicht. In Düsseldorf hatte das Gericht nun in einem besonders skurrilen Fall zu entscheiden – ein Mitarbeiter war in den Rhein gesprungen und hatte das Partyschiff schwimmend umrundet…

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(aus: dpa / stern.de)