Hitzefrei: Was gilt am Arbeitsplatz aktuell?

Arbeitgeber müssen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gewährleisten – auch bei hochsommerlicher Hitze. Doch einen Rechtsanspruch auf Klimatisierung, Homeoffice oder hitzefrei gibt es nicht für Arbeitnehmer. Das Unternehmen soll bei (absehbar) mehr als 26 Grad Celsius Raumtemperatur alles für ein (vorbeugendes) Herunterkühlen der Büroräume tun, bei über 30 Grad ist dies Pflicht. Und (erst) bei mehr als 35 Grad Raumhitze sind Büros nicht mehr zum Arbeiten geeignet…

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(aus: dpa / tz.de)