Höhere Zuschläge für gelegentliche Nachtarbeit und niedrigere Zuschläge für regelmäßige Nachtschichten können laut Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen der Entscheidung: 10 AZR 332/20) rechtens sein – selbst zulasten derer, die ständig ran müssen. Das Urteil dürfte Folgen für Tausende Kläger haben…
(aus: dpa / Spiegel Wirtschaft)