Neue Bestätigung: Bahnfahren für Arbeitszwecke ist Arbeitszeit

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Urteil vom 2. Mai 2023 entschieden, dass Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer Arbeitsleistung stehen und die die Freizeit der betreffenden Beschäftigten einschränken, Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind (Aktenzeichen 3 A 146/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig…

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(aus: efarbeitsrecht.net)