Wer sich auf dem Heimweg von der Arbeit nach Hause verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch was gilt, wenn der Schreibtisch in der eigenen Wohnung steht? Auch hier gilt der Schutz, auch wenn sich alle Wege in den eigenen vier Wänden befinden, entschied das Sozialgericht Schwerin (Aktenzeichen S 16 U 49/22)…
(aus: dpa / tz.de)