Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich nicht dadurch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden Urlaub über die Befristung hinaus gewährt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil erneut klargestellt (Entscheidung vom 9. Februar 2023, Aktenzeichen 7 AZR 266/22)…
(aus: haufe.de)