„Variable Vergütungs-Komponenten“ – sind diese in einem Arbeitsvertrag vorgesehen, müssen sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart werden. Und diese Sonderzahlung kann nicht einfach wegfallen, wenn das betreffende Unternehmen eine schlechte ökonomische Lage anführt. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Verden hervor (Aktenzeichen 2 Ca 100/22)…
(aus: dpa / tz.de)