Der Beitrag zur Pflegeversicherung ändert sich ab Juli 2023. Während kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich auf einen höheren Abzug einstellen müssen, profitieren Beschäftigte mit Kindern in Form geringerer Pflegesätze…
(aus: finanzen.de / wmn.de)