Die Lebenshaltungskosten steigen seit längerem exorbitant. Bekommt man eine Betriebsrente, stellt sich für viele die Frage: Muss der Arbeitgeber diese eigentlich an die Inflation anpassen? „Ja“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und zwar nach Paragraf 16 des Betriebsrentengesetzes. „Dieser fordert Arbeitgebern ab, alle drei Jahre die laufenden Leistungen der Betriebsrenten zu prüfen und sie dann auch an den eingetretenen Kaufkraftverlust anzupassen“, so Schipp. Der Arbeitgeber kann die Betriebsrente stattdessen allerdings auch jährlich pauschal um ein Prozent erhöhen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Versorgungszusage nach dem Jahr 1998 erteilt wurde. Doch: Es gibt Ausnahmen und Einschränkungen…
(aus: dpa / augsburger-allgemeine.de)