Ramadan: So kann die Arbeit weiterhin gelingen, auch wenn muslimische Kollegen fasten

Moslems sind im Jahr 2023 vom 23. März bis zum 21. April dazu angehalten, von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang nichts zu essen. Während des Fastenmonats Ramadan können muslimische Beschäftigte im Betrieb also tagsüber weniger leistungsfähig sein. Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, sollten Chefs das Gespräch mit diesen Mitarbeitern suchen. Und zunächst fragen, ob sie überhaupt beabsichtigen zu fasten – zwar tun dies sehr viele Muslime, aber nicht alle. Vielleicht lassen sich gemeinsam Lösungen finden: Hat der Mitarbeiter oder die Kollegin Überstunden, die er abbauen kann? Kann er einen Teil seines Urlaubs oder sogar seinen Jahresurlaub in die Zeit des Ramadans legen? Kann die Arbeitszeit flexibilisiert werden, zum Beispiel sehr früh am Tag erledigt werden? Übrigens gelten auch Ausnahmen beim islamischen Fasten: Schwangere, Kranke, Alte und Menschen, die schwere körperliche Arbeiten verrichten, können auf den Ramadan verzichten. Sie können den Fastenmonat zu einem späteren Zeitpunkt nachholen…

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(aus: impulse.de)