Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Werbung eines Fonds der Commerzbank-Tochter Commerz Real geklagt. Die ökologische Wirkung des Fonds sei demnach nicht messbar. Nach Urteil des Stuttgarter Landgerichtes muss die Bank nun die Berechnungs-Grundlage ihres Fonds offenbaren, wenn sie weiter mit „messbarer“ Öko-Wirkung werben will…
(aus: Reuters / WirtschaftsWoche)