Das Arbeitsgericht Dresden (Urteil vom 11. Januar 2023, Aktenzeichen 4 Ca 688/22) hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig…
(aus: haufe.de)